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Redaktionsrichtlinie · Version 2026-07-19

Nachweise vor selbstbewussten Formulierungen

Öffentliche Inhalte sind so verfasst, dass sie fundierte Entscheidungen unterstützen, werden bei veränderlichen Aussagen mit Primärquellen verknüpft und als fiktive Demonstration oder als Aussage zu einer Produktfunktion gekennzeichnet.

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Recherche und Prüfung

Regulatorische Aussagen stützen sich, soweit anwendbar, auf amtliche Rechtsvorschriften, EUR-Lex, die Europäische Kommission, GOV.UK oder Material des ICO. Eine prüfende Person und ein Datum werden gespeichert.

Produktaussagen

Aussagen zu Funktionen werden mit dem implementierten Code und den Feature-Flags abgeglichen. Es werden keine Kundenlogos, Bewertungen, Kennzahlen oder Genehmigungen erfunden.

Korrekturen

Wesentliche Korrekturen werden mit einer Begründung und dem Aktualisierungsdatum versehen. Wie Leserinnen und Leser ein Problem melden können, erfahren Sie in der Korrekturrichtlinie.

Bereit für einen konkreten nächsten Schritt?

Nutzen Sie die Datenbereitschaftsbewertung, sehen Sie sich die Live-Demo an oder sprechen Sie mit dem Team über Ihren Katalog.

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